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Channel: Kommentare zu: 30 Euro für Parkverstoß – ist das überhaupt zulässig?
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Von: HRD

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Meine Frau hat’s heute auch erwischt, deshalb bin ich auf die Beiträge hier gestoßen. Ich bin mir sicher, es geht einzig und allein um eine Rechtsbeziehung nach dem BGB = Vertrag und was dazugehört. Die Schilder kenne ich. Meine Frau ist sauer, aber stelle ich morgen fest, dass man die AGB sehr wohl lesen kann, werden wir zahlen. Ich bin kein Jurist. Dennoch ist mir die Bedeutung des Grundsatzes “pacta sund servanda” nicht unbekannt. Egal, was hier an Meinung zum Ausdruck kommt, meine eingeschlossen, nicht zu zahlen, ohne sich für seinen konkreten Fall mit allen seinen konkreten Einzelheiten juristisch fundierten Rat zu holen, birgt das Risiko, den “Abzockern” noch mehr gutes Geld in den Rachen zu schmeißen. Um das zu untermauern möchte ich abschließend auf die Meinung eingehen, man könne ja die Zahlung verweigern, weil man zwar Halter sei, aber selbst nicht geparkt habe. Vorsicht, frage mal, wen es interessiert einen im BGB bewanderten Rechtsanwalt, ob sich hier nicht trotzdem Unannehmlichkeiten ergeben können, wie z. B. Unterlassungserklärung. Auch wenn ich die die unterschreiben würde, ich kann nicht garantieren, dass nicht in einem Jahr meine Tochter die Parkscheibe vergisst, weil die Freundin eigentlich was holen wollte. Dann spare ich zwar jetzt 30 Euro, aber darf dann 270 Euro zu den heute eingesparten zulegen. Es nützt mir nichts, dass wir uns eigentlich einig waren, das Geschäft zu meiden. Ihr die 300 Euro für meine Unterlassungserklärung aufzubrummen wäre für mich familieninterne Abzocke.


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