Ich wurde des Falschparkens beschuldigt!
Dazu möchte ich als Fahrzeughalter gerne Stellung nehmen.
Beschuldigtes Fahrzeug wurde dort am 08.12.2017, in der Zeit von 08:30 bis 09:11 Uhr, abgestellt, um dem Fahrzeugführer in dieser Zeit im Restaurant ein Frühstück zu ermöglichen. Der Fahrzeugführer hat das von Ihnen an der Einfahrt aufgestellte Schild übersehen, weil es den angezeigten Text in einer zu kleinen Schrift anzeigt. Die Schriftgröße ermöglicht dem Fahrer den Hinweis auf die Park-Verordnung während der Vorbeifahrt, der zudem durch starken den LKW-Verkehr beeinträchtigt wird, nicht. Desweitern ist die Beschilderung an den vom Rasthaus ausgewiesenen Parkzonen nicht eindeutig aussagekräftig. Allgemein werden in Städten und Kommunen, Schilder verwendet, die den Verkehrsteilnehmern eindeutig auf die Verwendung einer Parkscheibe hinweisen.
Eine überhöhte „Vertragsstrafe“ von 30,00 Euro, erscheint für eine dreiviertel Stunde Frühstücken sowieso überhöht, da hier allgemein üblich 15,00 Euro, von Kommunen/Polizei erhoben werden.
Ich werde, wenn von Ihnen keine regulierende Reaktion erfolgt, den von Ihnen geforderten Betrag innerhalb der 10 Tagesfrist überweisen. Allerdings werde ich zukünftig Geschäfte die solche Parkmöglichkeiten bieten vermeiden.
– 10 Tage später – keine Reaktion von P & C !
↧
Von: Herbert S.
↧